3 PktBOffizielle Nummer: 9372

Darf man in dieser Situation hinter dem sichtbaren Zeichen mit zwei Rädern einer Seite auf dem Bürgersteig anhalten?

Beschreibung

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das rechts sichtbare Zeichen B-36 „Halteverbot“ verbietet das Anhalten des Fahrzeugs auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen. Das Halten mit den Rädern einer Seite auf dem Gehweg bedeutet, dass die andere Seite des Fahrzeugs auf der Fahrbahn verbleibt, wo das durch dieses Schild bedingte Verbot gilt. Das unter dem Schild sichtbare Zusatzschild T-24 informiert zusätzlich darüber, dass ein an dieser Stelle abgestelltes Fahrzeug auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt wird.