3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1540

Gilt das mit dem gezeigten Zeichen ausgesprochene Verbot für dich bis zur nächsten Kreuzung?

Gilt das mit dem gezeigten Zeichen ausgesprochene Verbot für dich bis zur nächsten Kreuzung?

Beschreibung

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) sowie § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 32 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das sichtbare Verbotszeichen B-33 „Geschwindigkeitsbegrenzung“ gilt ab dem Ort seiner Aufstellung. Nach der allgemeinen Regel werden durch solche Schilder ausgedrückte Verbote durch die nächste Kreuzung aufgehoben. Dieses Verbot kann auch früher durch ein anderes Schild aufgehoben werden, z. B. B-34 „Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung“ oder B-42 „Ende der Verbote“.