3 PktA,B,C,D,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1533
Zeigt in der dargestellten Situation das unter dem Zeichen angebrachte Schild die Entfernung des Zeichens von der Stelle an, wo du die Pflicht hast, anzuhalten?

Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (Dz. U. 2012, Pos. 1137, in der geänderten Fassung) sowie § 26 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 5 Punkt 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz. U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das sichtbare Zeichen B-32 mit der Aufschrift „Mautstelle“ (Pobór opłat) bedeutet die Pflicht, an der angegebenen Stelle anzuhalten. Die darunter angebrachte Zusatztafel T-1 gibt die Entfernung vom Schild bis zu der Stelle an, an der diese Pflicht besteht. Gemäß § 15 Abs. 5 Punkt 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale informiert diese Tafel darüber, dass die Haltepflicht in 100 Metern eintritt.