3 PktBOffizielle Nummer: 9382
Sie fahren ein Fahrzeug in geschlossener Ortschaft. Gilt das abgebildete Verbot für PkWs?
Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das sichtbare Zeichen B-33 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ von 70 km/h gilt für alle Fahrzeuge, einschließlich Personenkraftwagen. Würde die Geschwindigkeitsbegrenzung nur für eine bestimmte Fahrzeugart gelten, wäre unter dem Zeichen ein entsprechendes Zusatzzeichen (z. B. mit dem Symbol eines Lastkraftwagens) angebracht. In dieser Situation ist die Begrenzung allgemein und gilt bis zur nächsten Kreuzung oder bis sie aufgehoben wird.