3 PktBOffizielle Nummer: 9383

Sie fahren ein Fahrzeug in geschlossener Ortschaft. Gilt das abgebildete Verbot für die Motorräder?

Beschreibung

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002, Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das Zeichen B-33 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ von 70 km/h gilt für alle Fahrzeuge, einschließlich Motorräder. Das Fehlen eines Zusatzzeichens unter dem Schild, das die Fahrzeugart präzisiert, bedeutet, dass das Verbot, die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten, allgemeingültig ist. Es gilt bis zur nächsten Kreuzung oder bis es durch das Zeichen B-34 oder B-42 aufgehoben wird.