3 PktBOffizielle Nummer: 9391
Ordnet man sich beim Abfahren von einer öffentlichen Straße auf einen Parkplatz in den Verkehr ein?
Beschreibung
Gesetz vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz. (GBl. 1997, Nr. 98, Pos. 602, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, das Abbiegen von einer öffentlichen Straße auf einen Parkplatz ist kein Einfahren in den fließenden Verkehr. Gemäß Art. 17 des Straßenverkehrsgesetzes findet das Einfahren in den fließenden Verkehr statt, wenn man losfährt oder von einem anliegenden Grundstück auf die Straße fährt. In dieser Situation führen Sie das umgekehrte Manöver durch – Sie verlassen die Straße, während Sie bereits am Verkehr teilnehmen.