3 PktBOffizielle Nummer: 8360
Werden Sie in dieser Situation über die Fahrt auf einer Einbahnstraße informiert?
Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 35 Abs. 1, Punkt 5 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein. Das sichtbare Zeichen C-5 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“ verpflichtet den Fahrer, an der nächsten Kreuzung geradeaus zu fahren. Dieses Zeichen informiert nicht darüber, dass die Straße eine Einbahnstraße ist – dafür dient das Informationszeichen D-3 „Einbahnstraße“.