3 PktBOffizielle Nummer: 8359
Darf man in dieser Situation auf der Kreuzung umkehren?
Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Punkt 1 und Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das sichtbare Verbotszeichen B-21 „Linksabbiegen verboten“ verbietet nicht nur das Linksabbiegen, sondern auch das Wenden an der Kreuzung. Gemäß der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale gilt das durch dieses Zeichen ausgedrückte Verbot auch für das Wendemanöver. Daher ist das Wenden in dieser Situation nicht gestattet.