3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1423
Bist du in der dargestellten Situation dazu verpflichtet, vor diesem Zeichen anzuhalten?

Beschreibung
§ 21 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (Dz.U. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das sichtbare Zeichen B-20 „STOP“ schreibt ein obligatorisches Anhalten vor, die Haltstelle muss sich jedoch nicht unmittelbar vor dem Zeichen befinden. Gemäß § 21 der Verordnung sollte das Anhalten an der dafür vorgesehenen Stelle (Linie P-12) erfolgen, und falls diese fehlt – an einer Stelle, an der sich der Fahrer vergewissern kann, dass er den Verkehr auf der Vorfahrtsstraße nicht behindert. In dieser Situation sollte man aufgrund der durch das Gebäude eingeschränkten Sicht näher am Rand der Querstraße anhalten und nicht vor dem Schild.