3 PktBOffizielle Nummer: 8391
Darf man in dieser Situation an der nächsten Kreuzung umkehren?

Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 22 Abs. 1 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das sichtbare Verbotszeichen B-21 „Linksabbiegen verboten“ verbietet nicht nur das Linksabbiegen, sondern auch das Wenden an der nächsten Kreuzung. Gemäß den Vorschriften gilt dieses Zeichen an der nächsten Kreuzung und verbietet beide Manöver. Daher ist das Wenden in dieser Situation verboten.