3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1091
Gilt in der dargestellten Situation das durch dieses Zeichen eingeführte Verbot ab der Stelle, auf der dieses Zeichen aufgestellt ist?

Beschreibung
§ 15 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Straßenverkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, Verbotszeichen, einschließlich des auf dem Bild sichtbaren Zeichens B-33 'Geschwindigkeitsbegrenzung', gelten ab dem Ort ihrer Aufstellung. Dies ist eine allgemeine, in den Vorschriften festgelegte Regel, es sei denn, unter dem Zeichen ist ein Zusatzschild T-20 angebracht, das eine andere Entfernung angibt. In dieser Situation muss der Fahrer sofort nach dem Zeichen auf 30 km/h abbremsen.