3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1091

Gilt in der dargestellten Situation das durch dieses Zeichen eingeführte Verbot ab der Stelle, auf der dieses Zeichen aufgestellt ist?

Gilt in der dargestellten Situation das durch dieses Zeichen eingeführte Verbot ab der Stelle, auf der dieses Zeichen aufgestellt ist?

Beschreibung

§ 15 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Straßenverkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, Verbotszeichen, einschließlich des auf dem Bild sichtbaren Zeichens B-33 'Geschwindigkeitsbegrenzung', gelten ab dem Ort ihrer Aufstellung. Dies ist eine allgemeine, in den Vorschriften festgelegte Regel, es sei denn, unter dem Zeichen ist ein Zusatzschild T-20 angebracht, das eine andere Entfernung angibt. In dieser Situation muss der Fahrer sofort nach dem Zeichen auf 30 km/h abbremsen.