3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1092
Zeigt das unter diesem Verkehrzeichen angebrachte Schild die Länge des Fahrbahnabschnittes an, für den dieses Verbot gilt?

Beschreibung
§ 15 Abs. 5 Pkt. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur und für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Straßenverkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen).
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Das sichtbare Zeichen ist B-36 „Absolutes Halteverbot“. Das darunter angebrachte Zusatzschild T-20 mit dem Wert „100 m“ und nach oben gerichteten Pfeilen gibt genau die Länge des Straßenabschnitts an, auf dem dieses Verbot gilt. Das bedeutet, dass es verboten ist, das Fahrzeug auf dieser Seite der Fahrbahn für die nächsten 100 Meter anzuhalten.