3 PktBOffizielle Nummer: 8371

Verbietet das Verbot das Linksabbiegen auf der nächsten Kreuzung?

Beschreibung

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 22 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das sichtbare Zeichen B-23 „Wenden verboten“ verbietet ausschließlich das Wendemanöver. Dieses Zeichen verbietet nicht das Linksabbiegen, daher ist die Durchführung dieses Manövers an der nächsten Kreuzung erlaubt. Das Wendeverbot gilt von der Stelle der Aufstellung des Zeichens bis einschließlich der nächsten Kreuzung.