3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 9634

Gilt das abgebildete Verbot nur einschließlich bis zur nächsten Kreuzung?

Gilt das abgebildete Verbot nur einschließlich bis zur nächsten Kreuzung?

Beschreibung

§ 22 Abs. 5 Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das links sichtbare Zeichen B-23 „Wenden verboten“ untersagt den Fahrern das Wenden ab dem Ort seiner Aufstellung bis einschließlich zur nächsten Kreuzung. Dies bedeutet, dass dieses Verbot den Bereich bis zur Kreuzung sowie die Kreuzung selbst umfasst und erst nach deren Passieren außer Kraft tritt. Diese Regel ergibt sich direkt aus § 22 Abs. 5 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale.