3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 9640

Darf eine Person, die im Auftrag bzw. mit Zustimmung des Straßenbetreibers Straßenarbeiten auf der Straße durchführt, dem Verkehrsteilnehmer Anweisungen bzw. Signale geben?

Darf eine Person, die im Auftrag bzw. mit Zustimmung des Straßenbetreibers Straßenarbeiten auf der Straße durchführt, dem Verkehrsteilnehmer Anweisungen bzw. Signale geben?

Beschreibung

Art. 6 Abs. 1 Ziff. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz mit späteren Änderungen
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, eine Person, die im Auftrag der Straßenverwaltung Straßenbauarbeiten durchführt, wie die auf dem Bild sichtbaren Arbeiter, ist berechtigt, Verkehrsteilnehmern Anweisungen und Signale zu geben. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Ziff. 5 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die von diesen Personen gegebenen Signale zu befolgen.