3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 9640
Darf eine Person, die im Auftrag bzw. mit Zustimmung des Straßenbetreibers Straßenarbeiten auf der Straße durchführt, dem Verkehrsteilnehmer Anweisungen bzw. Signale geben?

Beschreibung
Art. 6 Abs. 1 Ziff. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz mit späteren Änderungen
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, eine Person, die im Auftrag der Straßenverwaltung Straßenbauarbeiten durchführt, wie die auf dem Bild sichtbaren Arbeiter, ist berechtigt, Verkehrsteilnehmern Anweisungen und Signale zu geben. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Ziff. 5 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die von diesen Personen gegebenen Signale zu befolgen.