1 PktPTOffizielle Nummer: 6946
Gilt diese Geschwindigkeitsbeschränkung für einen Straßenbahnfahrer?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das auf der rechten Fahrbahnseite aufgestellte Verkehrszeichen B-33 „Geschwindigkeitsbegrenzung“ gilt für alle Fahrzeuge auf allen Fahrstreifen in der jeweiligen Fahrtrichtung. Da die Straßenbahngleise Teil der Fahrbahn sind, auf der das Verkehrszeichen aufgestellt ist, ist auch der Straßenbahnführer verpflichtet, die angegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h einzuhalten.