3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 9668
Wird das Überholverbot an dieser Straße nach dem Kurvenauslauf aufgehoben?

Beschreibung
§ 32 Abs. 2 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale mit späteren Änderungen.
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die sichtbaren Zeichen sind das Warnzeichen A-2 „Gefährliche Rechtskurve“ und das Verbotszeichen B-25 „Überholverbot“. Das Verbotszeichen B-25 wird nicht durch das Ende der Gefahrenstelle aufgehoben, vor der das Zeichen A-2 gewarnt hat. Das Überholverbot gilt bis zur nächsten Kreuzung oder bis es durch das Zeichen B-26 „Ende des Überholverbots“ oder B-42 „Ende der Verbote“ aufgehoben wird.