3 PktBOffizielle Nummer: 8403

Ist es verboten, hinter diesem Zeichen die Straße zu befahren?

Beschreibung

Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das sichtbare Zeichen B-2 „Verbot der Einfahrt“ verbietet die Einfahrt aller Fahrzeuge in die Straße, an der es sich befindet. Dies ist ein absolutes Verbot, und sein Zweck ist meistens die Kennzeichnung der Ausfahrt einer Einbahnstraße, um das Fahren gegen die Fahrtrichtung zu verhindern. Die Einfahrt hinter dieses Zeichen ist streng verboten.