3 PktAMOffizielle Nummer: 11149
Widerruft das dargestellte Zeichen das mit dem Zeichen B-35 "Parkverbot" eingeführte Verbot?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das dargestellte Zeichen B-42 „Ende der Verbote“ hebt nur ausgewählte Verbote auf, wie die Geschwindigkeitsbegrenzung oder das Überholverbot. Dieses Zeichen hebt hingegen weder das Parkverbot (B-35) noch das Halteverbot (B-36) auf, die erst durch die nächste Kreuzung oder durch entsprechende Aufhebungszeichen aufgehoben werden.