3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 4258
Darfst du in der dargestellten Situation über den Bahnübergang rüberfahren, ohne angehalten zu haben?

Beschreibung
§ 21 Abs. 4 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Innere Angelegenheiten und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, m. spät. Änd.).
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das auf dem Bild sichtbare Schild B-20 "STOP" verpflichtet zum unbedingten Anhalten des Fahrzeugs vor dem Bahnübergang. Die Anhaltepflicht besteht immer, unabhängig davon, ob sich der Fahrer vergewissert hat, dass kein Zug naht. Erst nach dem Anhalten und der erneuten Vergewisserung, dass keine Gefahr besteht, darf die Fahrt fortgesetzt werden. Gemäß Art. 28 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss in Verbindung mit dem Schild B-20 an der dafür vorgesehenen Stelle oder an einer Stelle angehalten werden, von der aus die Gleise gut einsehbar sind.