3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1366

Bedeutet das auf der rechten Fahrbahn aufgestellte Zeichen ein Verkehrsverbot für beide Fahrtrichtungen?

Bedeutet das auf der rechten Fahrbahn aufgestellte Zeichen ein Verkehrsverbot für beide Fahrtrichtungen?

Beschreibung

§ 16 Abs. 1 der Verordnung des Ministers für Infrastruktur sowie des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit spät. Änd.).
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Das auf der rechten Fahrbahn sichtbare Zeichen ist das B-1 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“, das die Form einer leeren weißen Scheibe mit rotem Rand hat. Gemäß § 16 Abs. 1 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale untersagt dieses Zeichen den Verkehr von allen Fahrzeugen, Fußgängerkolonnen sowie Reitern und Viehtreibern auf der Straße. In der dargestellten Situation bedeutet dies eine vollständige Sperrung der Einfahrt in diese Anschlussstelle.