3 PktBOffizielle Nummer: 9365
Darf man in dieser Situation am Bordstein vor dem Zeichen anhalten?
Beschreibung
Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das auf der rechten Straßenseite sichtbare Zeichen B-36 „Absolutes Halteverbot“ ist zusammen mit dem Zusatzschild T-25c (Pfeil nach unten) aufgestellt. Dies bedeutet das Ende der Geltung des Verbots, was eindeutig darauf hinweist, dass auf dem Straßenabschnitt vor diesem Zeichen das Verbot aktiv ist. Daher ist das Anhalten am Bordstein vor diesem Zeichen verboten.