3 PktBOffizielle Nummer: 9365

Darf man in dieser Situation am Bordstein vor dem Zeichen anhalten?

Beschreibung

Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale. (GBl. 2002 Nr. 170 Pos. 1393, mit spät. Änd.)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das auf der rechten Straßenseite sichtbare Zeichen B-36 „Absolutes Halteverbot“ ist zusammen mit dem Zusatzschild T-25c (Pfeil nach unten) aufgestellt. Dies bedeutet das Ende der Geltung des Verbots, was eindeutig darauf hinweist, dass auf dem Straßenabschnitt vor diesem Zeichen das Verbot aktiv ist. Daher ist das Anhalten am Bordstein vor diesem Zeichen verboten.