3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1891
Zeigt das unter diesem Verbotszeichen angebrachte Schild die Länge des Straßeabschnittes, auf dem es gilt?

Beschreibung
§ 15 Abs. 5 Punkt 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das Zusatzzeichen T-20 unter dem Verbotszeichen B-36 („Halteverbot“) gibt die Länge des Abschnitts an, auf dem dieses Verbot gilt. In dieser Situation bedeuten die Pfeile und der Wert „100 m“, dass das Halteverbot für eine Strecke von 100 Metern ab dem Standort des Zeichens gilt.