2 PktBOffizielle Nummer: 1888

Was darf man beim Lenken eines PKW nicht machen?

Beschreibung

Art. 45 Abs. 1 Punkt 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (konsolidierte Fassung: GBl. 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen) in Verbindung mit Pkt. 2.1.1. des Abschnitts II des Detaillierten Schulungsprogramms für Personen, die sich um eine Fahrerlaubnis der Klasse B bewerben, Anhang Nr. 1 zur Verordnung des Ministers für Verkehr, Bau und Seewirtschaft vom 13. Juli 2012 über die Schulung von Personen, die sich um eine Fahrerlaubnis bewerben, Fahrlehrern und Dozenten (Pos. 1019).
Erklärung

Richtige Antwort: Hinter dem Fahrzeug einen Schlitten mit Personen ziehen.

Art. 45 Abs. 1 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes verbietet ausdrücklich das Ziehen einer Person auf Skiern, einem Schlitten, Rollschuhen oder einem ähnlichen Gerät hinter einem Fahrzeug. Dies ist extrem gefährlich aufgrund der mangelnden Kontrolle über die Fahrtrichtung und des Risikos, unter die Räder des Fahrzeugs zu geraten oder von einem anderen Fahrzeug überfahren zu werden.