3 PktBOffizielle Nummer: 8393
Verbietet das präsentierte Verbot, links auf der Kreuzung abzubiegen?

Beschreibung
Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) sowie § 22 Abs. 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, das sichtbare Zeichen B-23 „Wenden verboten“ verbietet nicht das Linksabbiegen. Dieses Zeichen bezieht sich ausschließlich auf das Wendemanöver. Das bedeutet, dass man an der nächsten Kreuzung nach links abbiegen darf, aber nicht wenden.