3 PktPTOffizielle Nummer: 4568
Gilt die durch dieses Zeichen eingeführte Geschwindigkeitsbeschränkung nur bis zur nächsten Kreuzung bzw. Gleisüberschneidung, soweit andere Zeichen es nicht anders anordnen?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Das sichtbare Zusatzzeichen T-1a, das unter dem Warnzeichen A-14 „Baustelle“ angebracht ist, legt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Straßenbahnführer fest. Gemäß den allgemeinen Vorschriften für Verkehrszeichen gilt eine solche Begrenzung ab dem Aufstellungsort des Zeichens bis zur nächsten Kreuzung oder Gleiskreuzung, es sei denn, sie wird zuvor durch ein anderes Zeichen aufgehoben.