3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 3426
Kann das auf der Fahrbahn hinter dem abgebildeten Zeichen stehengelassene Fahrzeug auf Kosten des Halters abgeschleppt werden?

Beschreibung
§ 28 Abs. 2 und 5 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, das Zusatzschild T-24 unter dem Zeichen B-36 "Halteverbot" weist auf diese Möglichkeit hin. Das Zusatzschild T-24 zeigt an, dass ein Fahrzeug, das an einer Stelle abgestellt wird, an der das durch dieses Zeichen ausgedrückte Verbot gilt, auf Kosten des Eigentümers von der Straße entfernt wird. Gemäß Art. 130a Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes.