3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7328

Sind Sie in dieser Situation verpflichtet, vor der sichtbaren Querlinie anzuhalten?

Beschreibung

§ 99 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Die Anhaltepflicht in dieser Situation ergibt sich aus dem roten Lichtsignal und nicht aus der auf der Fahrbahn aufgemalten Linie. Die Bodenmarkierung P-14 „bedingte Haltelinie“ zeigt lediglich den genauen Ort an, an dem als Reaktion auf das Einfahrverbotssignal angehalten werden muss. Die Linie selbst schreibt kein Anhalten vor.