3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 1292

Erlaubt in der dargestellten Situation das sichtbare Signal das Einfahren hinter den Signalgeber, sofern dadurch keine Behinderung für den Gegenverkehr entsteht?

Erlaubt in der dargestellten Situation das sichtbare Signal das Einfahren hinter den Signalgeber, sofern dadurch keine Behinderung für den Gegenverkehr entsteht?

Beschreibung

§ 95 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Ein rotes Signal an der Ampel S-1 bedeutet gemäß § 95 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale ein absolutes Einfahrverbot. Die Frage der Behinderung des Gegenverkehrs ist irrelevant – Sie müssen unbedingt anhalten und auf das grüne Signal warten. Die auf dem Bild sichtbare Signalanlage ist typisch für die Regelung des Wechselverkehrs auf einem verengten Straßenabschnitt aufgrund von Bauarbeiten.