1 PktBOffizielle Nummer: 1319
Hat man in der dargestellten Situation die Pflicht, das Abblendlicht oder das Tagesfahrlicht zu benutzen?
Beschreibung
Art. 51 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, in Polen besteht die Pflicht, das Licht rund um die Uhr zu benutzen. Gemäß Art. 51 des Straßenverkehrsgesetzes kann der Fahrer bei normaler Lufttransparenz von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang alternativ Tagfahrlicht oder Abblendlicht verwenden. Das Video zeigt genau eine solche Situation – einen sonnigen Tag und ausgezeichnete Sicht.