1 PktBOffizielle Nummer: 1319

Hat man in der dargestellten Situation die Pflicht, das Abblendlicht oder das Tagesfahrlicht zu benutzen?

Beschreibung

Art. 51 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 - Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, in Polen besteht die Pflicht, das Licht rund um die Uhr zu benutzen. Gemäß Art. 51 des Straßenverkehrsgesetzes kann der Fahrer bei normaler Lufttransparenz von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang alternativ Tagfahrlicht oder Abblendlicht verwenden. Das Video zeigt genau eine solche Situation – einen sonnigen Tag und ausgezeichnete Sicht.