3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7364

Erlaubt in der dargestellten Situation das gegebene Lichtsignal die Einfahrt hinter die Lichtsignalanlage?

Beschreibung

§ 95 Abs. 1 Pkt. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. [Dz. U.] Nr. 170 Pos. 1393 mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das rote und gelbe Signal, die gleichzeitig aufleuchten, bedeuten ein Verbot der Einfahrt hinter die Ampel. Gemäß § 95 Abs. 1 Pkt. 3 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale informiert diese Kombination darüber, dass gleich das grüne Signal aufleuchten wird. Sie sollten sich auf das Anfahren vorbereiten, aber die Einfahrt in die Kreuzung ist erst nach dem Umschalten auf Grün erlaubt.