3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7365
Verbietet in dieser Situation das gegebene Lichtsignal die Einfahrt hinter die Lichtsignalanlage?
Beschreibung
§ 97 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (Dz.U. Nr. 170 Pos. 1393 in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
In der gezeigten Situation an der Kreuzung zeigt der Richtungssignalgeber S-3 ein rotes Signal. Gemäß den Vorschriften bedeutet dieses Signal ein Einfahrverbot hinter den Signalgeber, analog zu einem allgemeinen Signalgeber. Dies wird durch § 97 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale bestätigt, der auf die Bedeutung des roten Signals als Einfahrverbot verweist.