3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7373
Dürfen Sie in der dargestellten Situation gleich losfahren, nachdem die Fußgänger den Bürgersteig erreicht haben?
Beschreibung
Art. 26 Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (Dz.U von 2012 Pos. 1137 j.t. in der geänderten Fassung)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
In der Aufnahme ist eine Straßenbahnhaltestelle ohne Insel zu sehen, an der die Fahrgäste direkt auf die Fahrbahn aussteigen. Gemäß Art. 26 Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer verpflichtet, das Fahrzeug für die Zeit anzuhalten, die notwendig ist, um den Fußgängern einen sicheren Weg zum Gehweg zu ermöglichen. Sobald die Fahrgäste die Fahrbahn verlassen haben und sich auf dem Gehweg befinden, endet die Haltepflicht und die Fahrt kann fortgesetzt werden.
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Sind Sie in dieser Situation dazu verpflichtet, das Fahrzeug so lange anzuhalten, bis die Fußgänger den Bürgersteig erreicht haben?
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Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug auf dem Bürgersteig an der rechten Seite in einem Abstand von 11 Metern vom Haltestellenschild parken?