2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7374
Dürfen Sie in dieser Situation das Fahrzeug auf dem Bürgersteig an der rechten Seite in einem Abstand von 11 Metern vom Haltestellenschild parken?
Beschreibung
Art. 49 Abs. 1 Pkt. 9 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. [Dz.U] von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Nein, da die Vorschriften das Anhalten eines Fahrzeugs in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Pfosten oder Schild, das eine Haltestelle kennzeichnet, verbieten. Der in der Frage angegebene Abstand von 11 Metern ist geringer als der geforderte Mindestabstand, daher ist das Halten verboten. Dies wird durch Art. 49 Abs. 1 Pkt. 9 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt.