2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7383
Dürfen Sie in geschlossener Ortschaft auf einer Zweibahnstraße mit geringem Verkehrsaufkommen das Fahrzeug am linken Straßenrand parken?
Beschreibung
Art. 49 Abs. 1 Punkt 7 des Gesetzes über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
In dieser Situation ist dies erlaubt. Grundsätzlich ist das Halten und Parken eines Fahrzeugs am linken Fahrbahnrand verboten, jedoch sieht Art. 49 Abs. 1 Punkt 7 des Straßenverkehrsgesetzes eine Ausnahme vor. Er erlaubt ein solches Parken innerhalb geschlossener Ortschaften auf einer zweispurigen Fahrbahn mit geringem Verkehrsaufkommen, also unter den in der Frage und im Video dargestellten Bedingungen.