2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7384
Dürfen Sie das Fahrzeug auf dem links sichtbaren Radweg parken?
Beschreibung
Art. 49 Abs. 1 Punkt 11 des Gesetzes über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Absolut nicht. Der links sichtbare Weg ist ein Radweg, der ausschließlich für den Fahrradverkehr bestimmt ist. Das Anhalten oder Parken eines Fahrzeugs darauf ist verboten, da es den Radverkehr blockiert und Radfahrer zu gefährlichen Ausweichmanövern auf die Fahrbahn zwingt. Dieses Verbot ergibt sich direkt aus Art. 49 Abs. 1 Punkt 11 des Straßenverkehrsgesetzes.