2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7396
Sollen Sie direkt nach dem Spurenwechsel den Blinker ausschalten?
Beschreibung
Art. 22 Abs. 5 des Gesetzes über den Straßenverkehr (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja, der Blinker muss unverzüglich nach Beendigung des Manövers, in diesem Fall nach dem Fahrstreifenwechsel, ausgeschaltet werden. Diese Pflicht ergibt sich aus Art. 22 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes, der vorschreibt, das Signalisieren sofort nach Durchführung des Manövers einzustellen. Ein eingeschalteter Blinker würde andere Fahrer über Ihre weiteren Absichten auf der Straße irreführen.