3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7397

Ist man nach der Ausführung des Überholmanövers dazu verpflichtet, auf die rechte Fahrspur zurückzukehren?

Beschreibung

Art. 16 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, nach Abschluss des Überholmanövers ist der Fahrer verpflichtet, unverzüglich auf den rechten Fahrstreifen zurückzukehren. Gemäß Art. 16 Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes gilt in Polen Rechtsverkehr, und der linke Fahrstreifen auf einer Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen in einer Richtung dient hauptsächlich dem Überholen. Hartnäckiges Fahren auf dem linken Fahrstreifen, wenn der rechte frei ist, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, da es den Verkehr für andere Fahrzeuge behindert.