3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7443

Haben die Anweisungen und Signale der den Verkehr führenden Personen Vorrang vor den Straßenzeichen?

Haben die Anweisungen und Signale der den Verkehr führenden Personen Vorrang vor den Straßenzeichen?

Beschreibung

Art. 5 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, die Anweisungen und Signale einer verkehrsregelnden Person haben Vorrang vor Lichtsignalen und Verkehrszeichen. Gemäß Art. 5 des Straßenverkehrsgesetzes gilt folgende Rangfolge: 1. Verkehrsregelnde Person, 2. Lichtsignalanlage, 3. Verkehrszeichen. Daher müssen Sie in der auf dem Bild gezeigten Situation den Anweisungen des Polizisten unbedingt Folge leisten.