3 PktB,B1Offizielle Nummer: 7441
Welche der genannten Personen ist der Plicht entbunden, während der Fahrt mit einem PKW angeschnallt zu sein?

Beschreibung
Art. 39 Abs. 2 Pkt. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Jede eindeutig erkennbar schwangere Frau.
Gemäß den Vorschriften ist eine Frau in sichtlich fortgeschrittener Schwangerschaft von der Gurtpflicht befreit. Dies ergibt sich aus Art. 39 Abs. 2 Pkt. 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist jedoch zu beachten, dass aus Sicherheitsgründen empfohlen wird, dass schwangere Frauen den Gurt verwenden und ihn korrekt anlegen – der Beckengurt sollte flach unter dem Bauch verlaufen.