3 PktB,B1Offizielle Nummer: 7441

Welche der genannten Personen ist der Plicht entbunden, während der Fahrt mit einem PKW angeschnallt zu sein?

Welche der genannten Personen ist der Plicht entbunden, während der Fahrt mit einem PKW angeschnallt zu sein?

Beschreibung

Art. 39 Abs. 2 Pkt. 2 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Jede eindeutig erkennbar schwangere Frau.

Gemäß den Vorschriften ist eine Frau in sichtlich fortgeschrittener Schwangerschaft von der Gurtpflicht befreit. Dies ergibt sich aus Art. 39 Abs. 2 Pkt. 2 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist jedoch zu beachten, dass aus Sicherheitsgründen empfohlen wird, dass schwangere Frauen den Gurt verwenden und ihn korrekt anlegen – der Beckengurt sollte flach unter dem Bauch verlaufen.