3 PktB,B1Offizielle Nummer: 7446

Welchen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hat man beim Anhalten im Stau in einem Tunnel einzuhalten?

Beschreibung

Art. 47a des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nicht weniger als 5 Meter.

Gemäß Art. 47a des Straßenverkehrsgesetzes müssen Sie bei einem verkehrsbedingten Halt in einem Tunnel einen Abstand von mindestens 5 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Diese Vorschrift soll eine ausreichende Belüftung sowie Platz für Rettungsdienste im Falle eines Unfalls gewährleisten.