2 PktB,B1Offizielle Nummer: 7447
Welche der genannten Tätigkeiten ist beim Lenken eines Fahrzeugs verboten?
Beschreibung
Art. 45 Abs. 2 Pkt. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Telefonieren über Kopfhörer oder Mikrofon, die oder das in der Hand gehalten werden müssen oder muss.
Das Straßenverkehrsgesetz verbietet in Art. 45 Abs. 2 Pkt. 1 dem Fahrer ausdrücklich, während der Fahrt ein Telefon zu benutzen, das das Halten des Hörers oder Mikrofons in der Hand erfordert. Eine solche Tätigkeit lenkt die Aufmerksamkeit ab und schränkt die Fähigkeit ein, das Lenkrad ordnungsgemäß zu bedienen. Die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist jedoch erlaubt.
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