1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7449
Sie sind an einem Unfall beteiligt, bei dem nur Ihr Fahrzeug beschädigt worden ist. Sind Sie dazu verpflichtet, das Fahrzeug sofort von der Unfallstelle zu entfernen, damit keine Gefahr von dem Fahrzeug für den Verkehr ausgeht und es den Verkehr nicht behindert?

Beschreibung
Art. 44 Abs. 1 Pkt. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Ja. Bei einem Verkehrsunfall, bei dem niemand getötet oder verletzt wurde (sog. Kollision), ist der Fahrer verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich zu entfernen, um den Verkehr nicht zu behindern. Diese Pflicht ergibt sich aus Art. 44 Abs. 1 Pkt. 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Wenn der technische Zustand des Fahrzeugs, wie in der Situation auf dem Bild, ein selbstständiges Wegfahren unmöglich macht, besteht die Beseitigung darin, so schnell wie möglich z.B. einen Abschleppwagen zu organisieren.