2 PktBOffizielle Nummer: 7451

Welche Farbe darf die Fahne haben, mit der man eine aus einem PKW hinten herausragende Ladung kennzeichnen darfst?

Beschreibung

Art. 61 Abs. 9 Pkt. 4 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Rot.

Eine Ladung, die hinten aus einem Pkw herausragt, muss mit einer roten Fahne von mindestens 50x50 cm Größe gekennzeichnet werden, die an ihrem Ende angebracht ist. So steht es in Art. 61 des Straßenverkehrsgesetzes. Bei unzureichender Sicht muss anstelle der Fahne ein rotes Licht und ein roter Rückstrahler verwendet werden.