2 PktB,B1Offizielle Nummer: 7452

Das tatsächliche Gesamtgewicht eines vom PKW gezogenen Anhängers darf nicht überschreiten:

Beschreibung

Art. 62 Abs. 1 Pkt. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Die tatsächliche Gesamtmasse des Fahrzeugs.

Die tatsächliche Gesamtmasse eines von einem Pkw gezogenen Anhängers darf die tatsächliche Gesamtmasse des Pkw nicht überschreiten. Dies ist ein grundlegendes Sicherheitsprinzip, das in Art. 62 des Straßenverkehrsgesetzes verankert ist und den Stabilitätsverlust der Fahrzeugkombination, insbesondere beim Bremsen, verhindert.