1 PktB,B1Offizielle Nummer: 7516

Darf man am Fahrzeug das Kennzeichen eines anderen Landes anbringen, als das Kennzeichen des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist?

Beschreibung

Art. 60 Abs. 1 Punkt 4 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137, konsolidierte Fassung mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein, dies ist verboten.

Nein, dies ist gemäß Art. 60 Abs. 1 Punkt 4 des Straßenverkehrsgesetzes verboten. Das am Fahrzeug angebrachte Zeichen (z. B. ein „PL“-Aufkleber in einem Oval) muss dem Land entsprechen, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Das Anbringen des Zeichens eines anderen Landes ist unzulässig, da es irreführend bezüglich des Zulassungsortes des Fahrzeugs ist.