1 PktB,B1Offizielle Nummer: 7515
Darf man ein Fahrzeug lenken, dessen amtliches Kennzeichen nicht zu sehen ist?
Beschreibung
Art. 60 Abs. 1 Punkt 2) und 3) des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit Änderungen)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein, das ist verboten.
Nein, das ist verboten. Der Fahrer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kennzeichen immer sauber und vollständig lesbar sind. Gemäß Art. 60 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist es verboten, die Kennzeichen abzudecken oder sie auf eine Weise zu verzieren, die ihre Lesbarkeit einschränkt, da dies die Identifizierung des Fahrzeugs unmöglich macht.
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Ist man als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, auf Verlangen einer zuständigen Behörde hin ihr mitzuteilen, wem man das Fahrzeug zum Lenken oder zur Nutzung in einer bestimmten Zeit überlassen hat?
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