3 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7640

Dürfen Sie in der dargestellten Situation zwischen Ihrem Fahrzeug und dem zu überholenden Fahrradfahrer einen Abstand von 0,5 m einhalten?

Beschreibung

Art. 24 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nein, ein solcher Abstand ist unzulässig und gefährlich. Gemäß Art. 24 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer beim Überholen eines Fahrrads verpflichtet, einen Abstand von nicht weniger als 1 Meter einzuhalten. Ein geringerer Abstand birgt die Gefahr, den Radfahrer anzufahren oder ihn durch den Luftzug zu destabilisieren.