1 PktB,C,D,T,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7642

Ist es zulässig, die Warnblinkanlage im schleppenden Fahrzeug einzuschalten?

Ist es zulässig, die Warnblinkanlage im schleppenden Fahrzeug einzuschalten?

Beschreibung

Art. 31 Abs. 1 Punkt 2 und 5, Art. 50 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das Einschalten der Warnblinkanlage im schleppenden Fahrzeug ist verboten. Die Verwendung der Warnblinkanlage, deren Schalter auf dem Bild zu sehen ist, macht es unmöglich, einen Richtungs- oder Spurwechsel anzuzeigen, was andere Fahrer irreführt. Gemäß Art. 31 Abs. 1 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss das schleppende Fahrzeug auch bei ausreichender Sicht mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren.