1 PktB,C,D,T,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7642
Ist es zulässig, die Warnblinkanlage im schleppenden Fahrzeug einzuschalten?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Das Einschalten der Warnblinkanlage im schleppenden Fahrzeug ist verboten. Die Verwendung der Warnblinkanlage, deren Schalter auf dem Bild zu sehen ist, macht es unmöglich, einen Richtungs- oder Spurwechsel anzuzeigen, was andere Fahrer irreführt. Gemäß Art. 31 Abs. 1 Punkt 2 des Straßenverkehrsgesetzes muss das schleppende Fahrzeug auch bei ausreichender Sicht mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren.
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Dürfen Sie in der dargestellten Situation zwischen Ihrem Fahrzeug und dem zu überholenden Fahrradfahrer einen Abstand von 0,5 m einhalten?
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Sollen Sie bei der Suche nach Personen, die beim Autounfall verletzt sein konnten, alle Räume des verunglückten Autos, einschließlich Kofferraum, zu prüfen?