1 PktB,C,D,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 7643

Sollen Sie bei der Suche nach Personen, die beim Autounfall verletzt sein konnten, alle Räume des verunglückten Autos, einschließlich Kofferraum, zu prüfen?

Sollen Sie bei der Suche nach Personen, die  beim Autounfall verletzt sein konnten, alle Räume des verunglückten Autos, einschließlich Kofferraum, zu prüfen?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 Punkt 1 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908 mit späteren Änderungen); Empfehlungen: International Trauma Life Support. Prähospitale Traumaversorgung (ITLS), Emory Campbell (Hrsg.), Medycyna Praktyczna, Krakau 2009, 1. Aufl.
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja. Gemäß Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist jeder Unfallbeteiligte verpflichtet, den Opfern die notwendige Hilfe zu leisten. Damit die Hilfe wirksam ist, müssen zunächst alle verletzten Personen gefunden werden, was eine gründliche Durchsuchung des gesamten Fahrzeugs, einschließlich des Kofferraums, sowie seiner Umgebung erfordert. Infolge eines starken Aufpralls könnten Passagiere, insbesondere Kinder, an ungewöhnliche Orte geschleudert worden sein.